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Berlin, 1. September 2020: Was hat das Urheberrecht eigentlich mit der Schule zu tun? Eine Menge – denn zunehmend wird der Unterricht auch digital unterstützt, z. B. durch Bilder, Videos und Animationen. Dabei handelt es sich in der Regel um urheberrechtlich geschützte Werke. Einen Überblick, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen Lehrkräfte fremde Werke für ihren Unterricht nutzen können, gibt die neue Broschüre “Urheberrecht in der Schule” des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Die Publikation kann hier bestellt werden und steht auch als Download bereit.